Seit US-Präsident Trump den Krieg in der Ukraine beenden will, wird hierzulande die Kriegsangst geschürt und die Propaganda läuft auf Hochtouren. CSU-Chef Söder sieht sogar schon russische Panzer zu uns rollen. Und auch die Justiz scheint sich auf Krieg vorzubereiten und bastelt hintenrum und fast unbemerkt an der Aushebelung des verbrieften Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung, sagt der Jurist René Boyke. Er sieht in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs BGH zu einem ukrainischen Kriegsdienstverweigerer ein deutliches Signal an wehrpflichtige junge Menschen in Deutschland. Ein Gespräch auch über zweierlei Maß bei Abschiebung und die generelle Problematik, gerade Straftäter in ihre Heimatländer zurückzuführen.
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Interview mit René Boyke (deutsch)
Milena Preradovic: Seit US-Präsident Trump angekündigt hat, den Ukrainekrieg unbedingt beenden zu wollen, nimmt die Kriegspropaganda in Deutschland und Europa bedrohliche Züge an. Die dänische Ministerpräsidentin Frederiksen sagt allen Ernstes: „Frieden in der Ukraine ist gefährlicher als ein andauernder Krieg.“ CSU-Chef Söder sieht bereits russische Panzer Richtung Deutschland rollen und fordert die sofortige Wiedereinführung der Wehrpflicht. Die EU und Deutschland wollen mit Billionenschulden die Kriegsmaschinerie ankurbeln – und selbst die deutsche Justiz scheint sich auf Krieg einzustellen. Sie hebelt nun – fast unbemerkt – das verbriefte Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus. Von wegen: „Meine Kinder kriegt ihr nicht.“ Darüber sprechen wir. Und weil mein heutiger Gast auf Asylrecht spezialisiert ist, reden wir auch über die Problematik, gerade Straftäter in ihre Heimatländer zurückzuführen. Willkommen bei Punkt Preradovic. Hallo, René Boyke. Schön, dass Sie da sind.
René Boyke: Ja, vielen Dank.
Milena Preradovic: Ich stelle Sie kurz vor: Sie sind selbstständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Asylrecht. Während der Corona-Zeit haben Sie die Website cookiedjustiz.de ins Leben gerufen, um einen Beitrag zur juristischen Aufarbeitung in Deutschland zu leisten. Dort werden Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit Corona gesammelt, veröffentlicht und kommentiert. Sie haben außerdem sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet – mit Schwerpunkt auf Asylverfahren und Abschiebungen. Auch darüber werden wir noch sprechen. Jetzt haben Sie sich einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers genau angesehen. Und Sie kommen zu dem Schluss, dass dieser einerseits eine politische Handschrift trägt – und andererseits ein deutliches Signal an künftige deutsche Kriegsdienstverweigerer sendet. Ganz kurz zum Einstieg: Worum ging es in diesem konkreten Fall?
René Boyke: Im Kern ging es darum, dass die Ukraine ein Strafverfahren gegen einen Ukrainer durchführen wollte – und zwar wegen eines Vorfalls aus dem Jahr 2018. Bis 2023 hatte sie ihn aber nicht gefunden, dann wurde er zur Festnahme ausgeschrieben – später auch über Interpol. In Deutschland wurde er dann nach dieser Interpol-Ausschreibung recht schnell verhaftet. Die zentrale Frage war nun: Darf dieser Ukrainer ausgeliefert werden – obwohl er geltend machte, dass ihm in der Ukraine unmittelbarer Kriegseinsatz und sogar der Tod an der Ostfront drohen?
Milena Preradovic: Und der BGH hat dann entschieden: Der Mann darf ausgeliefert werden. Sie sagen, das ist ein folgenreicher Beschluss – auch für deutsche Staatsbürger. Inwiefern?
René Boyke: Das Oberlandesgericht Dresden war in diesem Fall zuständig – und wollte den Ukrainer ausliefern. Allerdings sah es sich durch die bisherige Rechtsprechung des BGH daran gehindert. Es hätte sich die Entscheidung einfach machen können und sagen: „Das geht nicht, der BGH hat das ausgeschlossen.“ Aber diesen Weg ist das OLG nicht gegangen. Stattdessen hat es die Frage dem BGH zur Entscheidung vorgelegt – also sinngemäß gefragt: „Verstehe ich dich richtig, BGH – ist eine Auslieferung wirklich ausgeschlossen?“ Der BGH hat sich dann ausführlich mit dieser Frage und dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung beschäftigt. Ob die Auslieferung zulässig ist, hängt nämlich davon ab, ob sie gegen Grundsätze des deutschen Rechts verstößt. Der Ukrainer berief sich auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes – das spielt hier natürlich eine zentrale Rolle. Und dann stellte sich die Frage: Gehört dieses Grundrecht zu den unverrückbaren Prinzipien der deutschen Rechtsordnung? Der BGH argumentiert nun so: Wenn dieses Grundrecht für Deutsche nicht zu den unverrückbaren Prinzipien gehört, dann auch nicht für Ausländer. Und er hat weiter ausgeführt, dass selbst Deutsche im Kriegsfall nicht davon ausgehen könnten, sich auf dieses Grundrecht berufen zu können. Sie könnten also sehr wohl zum Kriegsdienst gezwungen werden. Und das widerspricht nicht nur der bisherigen Rechtsprechung, sondern auch den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts – und genau darin liegt die Brisanz für deutsche Staatsbürger.
Milena Preradovic: Aha. Sie haben es gerade erwähnt: Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet ganz klar: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Wie kommt der BGH nun auf die Idee, genau dieses Grundrecht aushebeln zu wollen? Das klingt doch ziemlich eindeutig.
René Boyke: Ja, das ist tatsächlich ziemlich eindeutig. Und ehrlich gesagt: Ich frage mich das auch.
Milena Preradovic: Wie hat der BGH das denn begründet?
René Boyke: Der BGH argumentiert, dass Artikel 4 Absatz 3 zwar ein Grundrecht sei – aber eben nicht „abwägungsfest“. Das bedeutet: Es kann gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden. Und das ist formal erst einmal nicht falsch. Grundrechte werden in der Praxis oft gegeneinander abgewogen. Ein Beispiel: Das Recht auf Freizügigkeit kann eingeschränkt werden, etwa durch einen Platzverweis der Polizei. So weit, so bekannt. Aber bei Artikel 4 Absatz 3 liegt der Fall anders. Die Väter des Grundgesetzes haben genau diese Abwägungsfrage damals explizit behandelt – und verneint. Sie wollten dieses Grundrecht eben nicht zur Disposition stellen. Der BGH aber stellt nun das Interesse des Staates – also Landesverteidigung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr – über das individuelle Grundrecht. Und er argumentiert, dass dieses Staatsinteresse bei drohendem Krieg besonders schwer wiegt.
Milena Preradovic: Aber was bringt denn ein Grundrecht, das genau dann ausgehebelt wird, wenn es eigentlich greifen sollte? In Friedenszeiten brauche ich doch kein Kriegsdienstverweigerungsrecht, oder?
René Boyke: Genau. Dann ergibt es keinen Sinn.
Milena Preradovic: Es ergibt tatsächlich keinen Sinn. Und ich glaube auch nicht, dass sich die Väter des Grundgesetzes das so vorgestellt haben. Sie haben dieses Recht ja ganz bewusst mit Blick auf die Nazi-Zeit aufgenommen: Damals wurden rund 50.000 Männer, die den Kriegsdienst verweigerten, wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt – und etwa 20.000 davon tatsächlich hingerichtet. Aber das spielt für den BGH offenbar überhaupt keine Rolle, oder?
René Boyke: Nein, das spielt für den Bundesgerichtshof überhaupt keine Rolle. Und genau das irritiert mich als Jurist. Schon im ersten Semester lernt man, wie Gesetze ausgelegt werden – und dazu gehört mehr als nur der Wortlaut. Man berücksichtigt auch Sinn und Zweck, systematische Stellung und die historische Entstehung. Gerade beim Grundgesetz gibt es dazu ausführliche Protokolle und Begründungen. Und natürlich kennen die Richter am BGH diese Grundlagen – das sind keine Anfänger. Sie wissen sehr genau, welche Auslegungsmethoden sie anwenden (oder eben unterlassen). Wenn sie das hier nicht gemacht haben, stellt sich für mich die Frage: Warum nicht? Denn hätten sie das getan, wären sie zwangsläufig darauf gestoßen, dass die Väter des Grundgesetzes diese Frage längst beantwortet haben. Die Abwägung, die der BGH hier neu aufmacht, ist bereits entschieden worden – gegen eine Einschränkung des Grundrechts.
Milena Preradovic: Im Grunde darf ja eigentlich nur der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Verfassung ändern. Und hier wird nun auf juristischem Wege ein Grundrecht still und heimlich ausgehebelt. Kann man das so sagen?
René Boyke: Ja, das kann man so sagen. Wir sind zwar noch nicht ganz dort, aber der Boden ist bereitet, die Tür steht offen. Ja – das kann man so sagen.
Milena Preradovic: Aber man kann ja davon ausgehen, dass ein ganz normales Gericht – sollte es tatsächlich zu einem Krieg kommen und jemand beruft sich auf das Recht zur Kriegsdienstverweigerung – sagen wird: „Da hat der BGH doch bereits entschieden.“ Man wird sich doch nicht gegen den Bundesgerichtshof stellen, oder?
René Boyke: Genau das ist der Punkt. Das ist ja die eigentliche Gefahr. Natürlich könnte das Bundesverfassungsgericht irgendwann sagen: „Nein, was der BGH da entschieden hat, ist nicht haltbar.“ Aber dafür müsste sich das Verfassungsgericht erst einmal mit dem Fall befassen. Und das dauert – wenn überhaupt ein entsprechender Antrag gestellt wird. Bis dahin werden Fakten geschaffen. Und wie Sie sagen: Wenn der BGH vorlegt, dann haben die nachfolgenden Gerichte einen einfachen Weg, diese Tür zu durchschreiten.
Milena Preradovic: Und der BGH widerspricht damit ja eigentlich dem Bundesverfassungsgericht, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall sogar ausdrücklich gestärkt hat.
René Boyke: Richtig. Es gibt mehrere klare Entscheidungen dazu – aus den 60er und 80er Jahren, ich glaube 1985 war die letzte bedeutende. Dort wurde noch einmal betont, dass dieses Grundrecht abwägungsfest ist. Und das ist eigentlich eine klare Sache. Es gibt viele juristische Streitfragen – aber das gehört nicht dazu. Wenn man in die rechtswissenschaftliche Literatur schaut, wird diese Abwägung zwischen individueller Gewissensentscheidung und staatlichem Interesse an der Landesverteidigung gar nicht ernsthaft diskutiert. Erst vor ein paar Tagen hat Professorin Groh von der Universität der Bundeswehr München einen Artikel veröffentlicht, der genau das noch einmal sehr sauber herausarbeitet.
Milena Preradovic: Also juristisch ist diese BGH-Entscheidung hoch umstritten. Aber Sie sagen: Wenn einmal Fakten geschaffen sind, dann wird das einfach durchgezogen – ob rechtlich haltbar oder nicht. Das erinnert ein wenig an eine ganz andere Zeit …
René Boyke: Ja, und genau das sehe ich auch so. Wir hatten in der deutschen Geschichte schon einmal eine Phase, in der Gerichte der Politik eine genehme Rechtsprechung geliefert haben. Und das kann man heute auf meiner Website auch sehr gut nachvollziehen. Dort wurden Argumentationslinien der Politik 1:1 von den Gerichten übernommen – ohne Prüfung, ohne kritische Distanz. Und jetzt bewegen wir uns wieder in diese Richtung. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum der BGH jetzt so entschieden hat – außer der veränderten politischen Lage.
Milena Preradovic: Gibt es denn Hinweise in diesem Beschluss, die darauf hindeuten, dass politische Motive im Spiel waren?
René Boyke: Offiziell natürlich nicht – das steht in keiner Entscheidung. Ein Gericht schreibt nicht: „Wir entscheiden das aus politischen Gründen.“
Milena Preradovic: Klar. Ich rede nicht von Beweisen, sondern von Indizien.
René Boyke: Ja, und die gibt es durchaus. Wenn man mit juristischem Blick auf die Entscheidung schaut, fällt sofort auf: Hier wird nicht mehr sauber gearbeitet. Ich hatte das vorhin mit dem Handwerker verglichen: Wenn der plötzlich keinen Hammer mehr nimmt, sondern versucht, mit der Zange einen Nagel in die Wand zu schlagen – dann fragt man sich: Was machst du da eigentlich? Und so ähnlich ist es hier. Jeder, der in Jura ausgebildet ist – dafür braucht man nicht mal ein abgeschlossenes Studium – weiß: So legt man ein Gesetz nicht aus. Und wenn dann alle Auslegungsmethoden ignoriert oder selektiv angewendet werden, ist das verdächtig. Wenn man dann noch den größeren politischen Kontext betrachtet, liegt der Verdacht einer politischen Einflussnahme sehr nahe.
Milena Preradovic: Und wenn sich diese Sichtweise nun durchsetzt – was bedeutet das konkret? Wer müsste im Fall eines Krieges tatsächlich an die Waffe?
René Boyke: Grundsätzlich sind alle Männer zwischen 18 und 45 wehrpflichtig. Im Verteidigungsfall kann die Altersgrenze sogar bis 60 Jahre angehoben werden. Dann gibt es noch den sogenannten Spannungsfall – eine Art Vorstufe zum Verteidigungsfall –, da können auch andere Regelungen greifen. Und selbst wenn man den Dienst an der Waffe verweigern dürfte, heißt das nicht, dass man sich dem Dienst insgesamt entziehen kann. Es gibt ja noch den Kriegsdienst ohne Waffe – etwa in der Logistik, in Krankenhäusern oder bei der Versorgung der Zivilbevölkerung.
Milena Preradovic: Und über diesen Kriegsdienst ohne Waffe hat der BGH kein Wort verloren?
René Boyke: Nein, kein einziges. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf den Kriegsdienst mit der Waffe. Aber natürlich gibt es den Ersatzdienst – und auch dem kann man sich im Fall der Fälle nicht entziehen.
Milena Preradovic: Und das passt ja gerade perfekt zur aktuellen politischen Entwicklung. Die CSU fordert jetzt die sofortige Wiedereinführung der Wehrpflicht. Und Joschka Fischer, der ehemalige grüne Außenminister, will sogar eine Pflicht für Männer und Frauen. Mal abgesehen davon, dass es für eine Wiedereinführung derzeit weder Infrastruktur noch Logistik gibt – könnten Frauen im Ernstfall ebenfalls zum Kriegsdienst verpflichtet werden?
René Boyke: Im Moment basiert das für Frauen auf Freiwilligkeit. Aber das lässt sich natürlich gesetzlich ändern. Wenn jemand wie Joschka Fischer so etwas fordert, ist das schnell in ein Gesetz gegossen – vorausgesetzt, die politische Mehrheit steht dahinter. Solche Forderungen sind leicht aufzustellen, wenn man selbst nicht mehr betroffen ist.
Milena Preradovic: Kommen wir noch mal auf den konkreten Fall zurück. Der ukrainische Kriegsdienstverweigerer – wird er jetzt ausgeliefert oder hat er noch rechtliche Möglichkeiten?
René Boyke: Theoretisch hat er noch Optionen. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung beantragen, spricht aber wenig dagegen. Er könnte eine Verfassungsbeschwerde einreichen – allerdings hat die keine aufschiebende Wirkung. Er müsste zusätzlich einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Ob der Erfolg hätte, ist fraglich. Und man muss wissen: Die allermeisten Verfassungsbeschwerden werden vom Bundesverfassungsgericht nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Die Kriterien dafür sind extrem intransparent – das kritisieren nicht nur ich, sondern auch viele Verfassungsrechtler seit Jahren. Das ganze Verfahren wirkt auf viele wie ein willkürliches Auswahlverfahren.
Milena Preradovic: Also auch da gäbe es ein politisches Hintertürchen – je nachdem, was genehm ist. Aber: Ist dieser Fall jetzt ein Präzedenzfall für alle ukrainischen Kriegsdienstverweigerer in Deutschland?
René Boyke: Nicht automatisch – aber de facto ja. Ein anderes Oberlandesgericht könnte zwar anders entscheiden. Aber jetzt ist der Weg viel leichter geworden. Die Argumentation des OLG Dresden lautete ja ursprünglich: „Wir können ihn nicht ausliefern – der BGH hat das in früheren Entscheidungen ausgeschlossen.“ Diese Hürde ist nun aus dem Weg geräumt. Weitere Gerichte müssen nicht mehr beim BGH nachfragen – sie können sich direkt auf diesen Beschluss stützen und die Auslieferung für zulässig erklären.
Milena Preradovic: Das ist schon seltsam. Denn normalerweise gilt doch in Deutschland: Wenn jemandem im Herkunftsland Verfolgung oder gar der Tod droht, dann wird nicht abgeschoben. Und in diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Mann an die Front muss – und dort sterben könnte.
René Boyke: Ganz genau. Und das macht diesen Fall so brisant.
Milena Preradovic: Ja. Aber erstaunlich ist doch, dass genau dieser Aspekt – die mögliche Lebensgefahr – im Fall des ukrainischen Kriegsdienstverweigerers keine Rolle gespielt hat. Obwohl das bei Abschiebungen sonst immer ein zentrales Thema ist.
René Boyke: Genau, das hat keine Rolle gespielt – und normalerweise müsste es das. Sie haben völlig recht: Wenn jemandem im Zielstaat einer Abschiebung Folter, unmenschliche Behandlung oder sogar der Tod droht – zum Beispiel durch ein Todesurteil –, dann darf er nach deutschem Recht nicht ausgeliefert werden. Das gilt auch außerhalb des Asylrechts. Und was ist denn hier anders? Wenn dieser Mann an die Front geschickt wird – und davon ist auszugehen –, dann hat er dort unter Umständen nur noch wenige Stunden zu leben.
Milena Preradovic: Und das musste der BGH doch wissen …
René Boyke: Natürlich. Das müsste berücksichtigt werden. Aber offenbar hat man das ganz technisch betrachtet: Er wird als Zivilperson ausgeliefert – und die Ukraine hat zugesichert, ihm ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Dabei reden wir hier über eines der korruptesten Länder Europas.
Milena Preradovic: Und das war schon vor dem Krieg so – das ist nicht etwa russische Propaganda.
René Boyke: Richtig. Denken Sie an die Pandora Papers von 2021: Dort wurde unter anderem dokumentiert, wie über 40 Millionen Dollar von Oligarch Kolomojskyj an Präsident Selenskyj geflossen sind. Oder das Verfahren gegen einen ukrainischen Verfassungsrichter – wegen Korruption verurteilt. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Transparency International listet die Ukraine auf Platz 104 von 180 – ein katastrophaler Wert. Trotzdem verlässt sich der BGH blind auf die Zusicherung der Ukraine.
Milena Preradovic: Nach dieser Logik könnte Afghanistan auch einfach erklären, dass es faire Verfahren gibt – und wir würden ausliefern.
René Boyke: So absurd es klingt – genau das ist der Gedankengang. Der BGH beruft sich dabei auf das sogenannte „gegenseitige Vertrauen“ im Auslieferungsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat tatsächlich gesagt, dass man grundsätzlich Vertrauen in den ersuchenden Staat haben darf. Aber: Wenn es konkrete Hinweise gibt, dass dieses Vertrauen nicht gerechtfertigt ist, dann darf man sich eben nicht blind darauf verlassen. Und genau diese Prüfung hat der BGH nicht vorgenommen.
Milena Preradovic: Also ein weiterer schwerer Mangel in der Entscheidung. Was haben Sie sonst noch entdeckt, wo Sie sagen: Das geht so eigentlich nicht?
René Boyke: Aus meiner Sicht verletzt diese Entscheidung sogar die Menschenwürde. Militäranalysten wie Oberst Reisner sprechen im Zusammenhang mit dem ukrainischen Fronteinsatz vom „Fleischwolf“. Was heißt das? Menschen werden massenhaft an die Front geworfen – mit der Hoffnung, den Feind durch pure Masse zu stoppen. Die Überlebenszeit ist extrem kurz. Viele sterben oder werden schwer verstümmelt, bevor sie überhaupt den ersten Schuss abgeben konnten. Solche Menschen werden zu Wegwerfmaterial, zu Objekten in einem Krieg – reduziert auf ihren „Nutzen“. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde. Und das ist mein schwerster Vorwurf an den BGH.
Milena Preradovic: Wenn ich Sie schon hier habe – Sie haben sieben Jahre im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet. Darf ich noch ein paar praktische Fragen stellen?
René Boyke: Ja, sehr gerne.
Milena Preradovic: Warum klappt das eigentlich nicht mit der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber?
René Boyke: Da muss ich ein bisschen bremsen: Die Abschiebungen sind nicht Sache des BAMF, sondern der Ausländerbehörden. Das BAMF entscheidet nur über den Asylantrag: ja oder nein. Aber natürlich bekommt man vieles mit. Ein zentrales Problem ist, dass viele ohne Papiere einreisen – ohne Reisepass, ohne Identitätsnachweis. Da wissen Sie oft nicht einmal, aus welchem Land die Person stammt. Wie soll man da abschieben?
Milena Preradovic: Und die sagen dann einfach nichts? Müssen die keine Auskunft geben?
René Boyke: Nein, eine Auskunftspflicht gibt es in dem Sinne nicht. Viele äußern sich gar nicht – oder nennen ein falsches Land. Selbst wenn das Herkunftsland korrekt angegeben wird, kann es sein, dass sie falsche Namen oder Daten angeben. Dann sagt der Staat: „Den kennen wir nicht.“ Und wenn Sie dann ein Land wie Somalia haben, wo teilweise Jahre nach der Geburt überhaupt erst eine Registrierung erfolgt – dann ist das schlicht nicht nachprüfbar.
Milena Preradovic: Aber es gibt doch noch andere Hürden?
René Boyke: Ja, sehr viele. Ein Beispiel: Jemand hat in Deutschland schwere Straftaten begangen. Eigentlich möchte man ihn abschieben. Aber im Herkunftsland – sagen wir: Iran – droht ihm die Todesstrafe. Dann darf man ihn nicht abschieben. Oder: Er beleidigt hier öffentlich das Regime seines Herkunftslandes – z. B. vor der Botschaft. Damit provoziert er eine Verfolgung. Das reicht vielleicht nicht für Asyl, aber eine Abschiebung ist dann trotzdem nicht mehr möglich.
Milena Preradovic: Also: Die schlimmsten Finger haben oft die besten Chancen zu bleiben.
René Boyke: Ja. Genau so ist es.
Milena Preradovic: Wird das bewusst eingesetzt? Ist das ein Trick?
René Boyke: Ja, solche Fälle sind bekannt. Die Rechtsprechung beschäftigt sich auch damit. Man kann sich gezielt in eine Lage bringen, in der man zwar keinen Schutzgrund im Asylrecht hat – aber trotzdem nicht abgeschoben werden darf.
Milena Preradovic: Und das alles in einem Land, in dem eine Mehrheit die Abschiebung von Straftätern befürwortet. Man bestraft sie hier – wenn überhaupt – und kann sie trotzdem nicht loswerden. Gibt es irgendeine gesetzliche Möglichkeit, diese Abschiebehindernisse zu reduzieren?
René Boyke: Das ist sehr schwierig. Wir stoßen da an die Menschenwürde – und die ist eben nicht verhandelbar. Und das ist auch gut so. Auf der anderen Seite muss man natürlich verhindern, dass genau das ausgenutzt wird. Aber die Balance zu finden, ist extrem kompliziert. Es gibt hier keine einfachen Lösungen.
Milena Preradovic: Und wenn man das mit dem ukrainischen Fall vergleicht, hat man das Gefühl: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
René Boyke: Genau. Bei dem Ukrainer war die Menschenwürde plötzlich kein Thema mehr – obwohl er als Mensch zum reinen Objekt degradiert wird. Und nein: Ich plädiere nicht dafür, dass man in anderen Fällen auch die Menschenwürde ignorieren sollte. Im Gegenteil: Es gibt viele berechtigte Schutzsuchende. Es wird viel gelogen, ja – das ist im Asylverfahren fast schon die Regel. Aber es gibt auch viele Menschen, die zu Recht kommen. Und die muss man schützen.
Milena Preradovic: Also bleibt am Ende alles wie es ist. Die SPD lehnt die Vorschläge von Friedrich Merz ab, an den Grenzen abzuweisen – wobei Merz sich ja selbst schon vorher zurückgerudert hat. Das heißt: Weiter so.
René Boyke: Darauf läuft es wohl hinaus, ja.
Milena Preradovic: Vielen Dank, Herr Boyke, für dieses aufschlussreiche Gespräch – und auch für den Einblick in Ihre Erfahrungen aus dem BAMF. Schön, dass Sie da waren.
René Boyke: Danke Ihnen.
Milena Preradovic: Tja, Leute. Es ist schon beunruhigend, wie schnell Grundrechte im Ernstfall entwertet werden. Das haben wir zuletzt in der Corona-Zeit erlebt – und jetzt wieder: „Es gibt Wichtigeres.“ Aber wenn das Einzige, was uns als Bürger vor einem übergriffigen Staat schützt, von genau diesem Staat abgeschafft wird – was bleibt dann noch? Ich wünsche euch trotzdem eine gute Zeit. Bange machen gilt nicht. Bis bald!
Interview with René Boyke (english)
Milena Preradovic: Since US President Trump announced his determination to end the war in Ukraine, war propaganda in Germany and Europe has taken on threatening proportions. Danish Prime Minister Frederiksen has stated in all seriousness that “peace in Ukraine is more dangerous than a prolonged war.” CSU leader Söder already sees Russian tanks rolling toward Germany and is calling for the immediate reintroduction of conscription. The EU and Germany want to crank up the war machine with trillions in debt—and even the German judiciary seems to be preparing for war. It is now—almost unnoticed—undermining the constitutional right to conscientious objection. So much for “You won’t get my children.” That’s what we’re talking about. And because my guest today specializes in asylum law, we’re also talking about the problem of returning criminals to their home countries. Welcome to Punkt Preradovic. Hello, René Boyke. Nice to have you here.
René Boyke: Yes, thank you very much.
Milena Preradovic: Let me introduce you briefly: You are an independent lawyer specializing in asylum law. During the coronavirus pandemic, you launched the website cookiedjustiz.de to contribute to the legal review in Germany. The site collects, publishes, and comments on court decisions related to the pandemic. You also worked for the Federal Office for Migration and Refugees for seven years, focusing on asylum procedures and deportations. We will also talk about that later. You have now taken a close look at a recent ruling by the Federal Court of Justice on the deportation of a Ukrainian conscientious objector. You have come to the conclusion that, on the one hand, this ruling bears the hallmarks of political influence and, on the other hand, sends a clear signal to future German conscientious objectors. To start with, what was this specific case about?
René Boyke: Essentially, Ukraine wanted to prosecute a Ukrainian citizen for an incident that took place in 2018. However, they had not been able to locate him by 2023, so a warrant was issued for his arrest – later also via Interpol. He was then arrested in Germany fairly quickly after the Interpol warrant was issued. The central question was: Can this Ukrainian be extradited, even though he claimed that he would face immediate combat and even death on the eastern front in Ukraine?
Milena Preradovic: And the Federal Court of Justice then ruled that the man could be extradited. You say that this is a momentous decision, even for German citizens. In what way?
René Boyke: The Dresden Higher Regional Court was responsible for this case and wanted to extradite the Ukrainian. However, it felt prevented from doing so by previous rulings of the Federal Court of Justice. It could have made the decision easy for itself and said, “That’s not possible, the Federal Court of Justice has ruled it out.” But the Higher Regional Court did not take that route. Instead, it referred the question to the Federal Court of Justice for a ruling – in essence asking: “Do I understand you correctly, Federal Court of Justice – is extradition really out of the question?” The Federal Court of Justice then dealt with this question and the fundamental right to conscientious objection in detail. Whether extradition is permissible depends on whether it violates principles of German law. The Ukrainian invoked Article 4(3) of the Basic Law, which naturally plays a central role here. And then the question arose: Is this fundamental right one of the immutable principles of the German legal system? The Federal Court of Justice now argues as follows: If this fundamental right is not one of the immutable principles for Germans, then it is not one for foreigners either. It went on to state that even Germans cannot assume that they would be able to invoke this fundamental right in the event of war. They could therefore very well be forced to perform military service. This contradicts not only previous case law, but also the rulings of the Federal Constitutional Court – and this is precisely what makes it so controversial for German citizens.
Milena Preradovic: I see. You just mentioned it: Article 4, paragraph 3 of the Basic Law clearly states: “No one may be compelled to perform military service with a weapon against his conscience.” How did the Federal Court of Justice come up with the idea of wanting to undermine this very fundamental right? It sounds pretty clear to me.
René Boyke: Yes, it is indeed quite clear. And to be honest, I wonder about that too.
Milena Preradovic: How did the Federal Court of Justice justify this?
René Boyke: The Federal Court of Justice argues that Article 4(3) is a fundamental right, but not one that is “immutable.” This means that it can be weighed against other legal interests. And formally speaking, that is not wrong. Fundamental rights are often weighed against each other in practice. For example, the right to freedom of movement can be restricted, for example by the police ordering someone to leave a certain area. So far, so familiar. But the case of Article 4(3) is different. The fathers of the Basic Law explicitly addressed this very question of weighing up interests at the time – and rejected it. They did not want to make this fundamental right negotiable. However, the Federal Court of Justice now places the interests of the state—i.e., national defense and the functioning of the armed forces—above individual fundamental rights. It argues that this state interest carries particular weight in the event of imminent war.
Milena Preradovic: But what good is a fundamental right that is undermined precisely when it should actually apply? In times of peace, I don’t need the right to refuse military service, do I?
René Boyke: Exactly. Then it makes no sense.
Milena Preradovic: It really doesn’t make sense. And I don’t think that’s what the fathers of the Basic Law had in mind. They deliberately included this right with the Nazi era in mind: at that time, around 50,000 men who refused to serve in the military were sentenced to death for undermining military morale – and around 20,000 of them were actually executed. But that doesn’t seem to matter at all to the Federal Court of Justice, does it?
René Boyke: No, that doesn’t matter at all to the Federal Court of Justice. And that’s exactly what irritates me as a lawyer. In your first semester, you learn how laws are interpreted – and that involves more than just the wording. You also take into account the meaning and purpose, the systematic position and the historical origins. The Basic Law in particular contains detailed protocols and explanations. And of course the judges at the Federal Court of Justice are familiar with these principles – they are not beginners. They know very well which methods of interpretation they apply (or refrain from applying). If they did not do so in this case, the question arises for me: Why not? Because if they had done so, they would inevitably have come across the fact that the fathers of the Basic Law had already answered this question long ago. The consideration that the Federal Court of Justice is reopening here has already been decided—against a restriction of the fundamental right.
Milena Preradovic: Basically, only the Bundestag can change the constitution with a two-thirds majority. And now, through legal means, a fundamental right is being quietly and secretly undermined. Is that a fair assessment?
René Boyke: Yes, you could say that. We’re not quite there yet, but the ground has been prepared, the door is open. Yes, you could say that.
Milena Preradovic: But one can assume that a normal court – should war actually break out and someone invoke the right to conscientious objection – would say: “The Federal Court of Justice has already ruled on this.” They’re not going to go against the Federal Court of Justice, are they?
René Boyke: That’s exactly the point. That’s the real danger. Of course, the Federal Constitutional Court could say at some point: “No, what the Federal Court of Justice has decided is not tenable.” But for that to happen, the Constitutional Court would first have to deal with the case. And that takes time – if a corresponding application is even filed. Until then, facts will be created. And as you say, if the Federal Court of Justice rules in favor of this, then the courts that follow will have an easy way to walk through this door.
Milena Preradovic: And the Federal Court of Justice is actually contradicting the Federal Constitutional Court, which has even explicitly strengthened the right to conscientious objection in the event of war.
René Boyke: That’s right. There are several clear rulings on this – from the 1960s and 1980s, I believe the last significant one was in 1985. These rulings emphasized once again that this fundamental right is not subject to balancing considerations. And that is actually quite clear. There are many legal issues that are open to debate – but this is not one of them. If you look at legal literature, this balancing act between individual conscience and the state’s interest in national defense is not seriously discussed at all. Just a few days ago, Professor Groh from the University of the Federal Armed Forces in Munich published an article that once again clarifies this very clearly.
Milena Preradovic: So legally, this Federal Court of Justice ruling is highly controversial. But you say that once the facts have been established, it will simply be carried through – whether legally tenable or not. That’s a little reminiscent of a very different time …
René Boyke: Yes, and that’s exactly how I see it. We’ve already had a phase in German history where courts handed down rulings that suited politicians. And you can see that very clearly on my website today. There, the courts adopted the arguments of politicians 1:1 – without scrutiny, without critical distance. And now we are moving in that direction again. There is no objective reason why the Federal Court of Justice has now ruled this way – except for the changed political situation.
Milena Preradovic: Are there any indications in this ruling that political motives were at play?
René Boyke: Officially, of course not—that’s not stated in any ruling. A court does not write: “We are ruling this for political reasons.”
Milena Preradovic: Of course. I’m not talking about proof, but about circumstantial evidence.
René Boyke: Yes, and there certainly is. If you look at the decision from a legal perspective, it immediately becomes apparent that the work is no longer being done properly. I compared it earlier to a craftsman who suddenly stops using a hammer and tries to hammer a nail into the wall with pliers – you ask yourself: What are you doing? It’s similar here. Anyone with a legal education—you don’t even need a degree—knows that this is not how you interpret a law. And when all methods of interpretation are ignored or applied selectively, it’s suspicious. If you then consider the broader political context, the suspicion of political influence is very strong.
Milena Preradovic: And if this view prevails, what does that mean in concrete terms? Who would actually have to take up arms in the event of war?
René Boyke: In principle, all men between the ages of 18 and 45 are liable for military service. In the event of defense, the age limit can even be raised to 60. Then there is the so-called state of tension – a kind of preliminary stage to a state of defense – where other regulations may apply. And even if you are allowed to refuse military service, that does not mean that you can evade service altogether. There is still non-combatant military service – for example, in logistics, in hospitals, or in supplying the civilian population.
Milena Preradovic: And the Federal Court of Justice didn’t say a word about this non-combat military service?
René Boyke: No, not a single word. The decision refers exclusively to military service with weapons. But of course there is alternative service – and you can’t evade that either if push comes to shove.
Milena Preradovic: And that fits in perfectly with current political developments. The CSU is now calling for the immediate reintroduction of compulsory military service. And Joschka Fischer, the former Green foreign minister, even wants compulsory service for men and women. Apart from the fact that there is currently neither the infrastructure nor the logistics for reintroduction, could women also be conscripted into military service in an emergency?
René Boyke: At the moment, it’s voluntary for women. But that can of course be changed by law. When someone like Joschka Fischer calls for something like that, it quickly becomes law – provided the political majority is behind it. It’s easy to make such demands when you’re no longer affected yourself.
Milena Preradovic: Let’s get back to the specific case. Will the Ukrainian conscientious objector now be extradited, or does he still have legal options?
René Boyke: Theoretically, he still has options. However, if the Attorney General’s Office requests extradition, there is little to prevent it. He could file a constitutional complaint, but that would not have any suspensive effect. He would also have to file an application for a temporary injunction. Whether this would be successful is questionable. And it’s important to know that the vast majority of constitutional complaints are not even accepted for consideration by the Federal Constitutional Court. The criteria for this are extremely opaque – something that not only I, but also many constitutional lawyers have been criticizing for years. The whole process seems like an arbitrary selection process to many.
Milena Preradovic: So there would also be a political loophole here – depending on what is acceptable. But: Is this case now a precedent for all Ukrainian conscientious objectors in Germany?
René Boyke: Not automatically – but de facto, yes. Another higher regional court could decide differently. But now the path has become much easier. The Dresden Higher Regional Court’s original argument was: “We cannot extradite him – the Federal Court of Justice has ruled this out in previous decisions.” This hurdle has now been cleared. Other courts no longer need to consult the Federal Court of Justice – they can base their decisions directly on this ruling and declare extradition admissible.
Milena Preradovic: That is strange. Normally, the rule in Germany is that if someone faces persecution or even death in their country of origin, they are not deported. And in this case, it is very likely that this man will have to go to the front—and could die there.
René Boyke: Exactly. And that is what makes this case so controversial.
Milena Preradovic: Yes. But it’s astonishing that this very aspect – the possible danger to life – did not play a role in the case of the Ukrainian conscientious objector. Although this is usually a central issue in deportation cases.
René Boyke: Exactly, it didn’t play a role – and normally it should have. You are absolutely right: if someone faces torture, inhumane treatment or even death in the country to which they are being deported – for example, through a death sentence – then under German law they cannot be extradited. This also applies outside of asylum law. So what is different here? If this man is sent to the front – and that is to be expected – then he may only have a few hours to live.
Milena Preradovic: And the Federal Court of Justice must have known that…
René Boyke: Of course. That should be taken into account. But apparently, they looked at it from a purely technical point of view: he is being extradited as a civilian, and Ukraine has promised to guarantee him a trial under the rule of law. We are talking about one of the most corrupt countries in Europe.
Milena Preradovic: And that was already the case before the war – this isn’t Russian propaganda.
René Boyke: That’s right. Think of the Pandora Papers from 2021: Among other things, they documented how over $40 million flowed from oligarch Kolomoyskyi to President Zelensky. Or the trial of a Ukrainian constitutional judge – convicted of corruption. And that’s just the tip of the iceberg. Transparency International ranks Ukraine 104th out of 180 – a disastrous score. Nevertheless, the Federal Court of Justice blindly relies on Ukraine’s assurances.
Milena Preradovic: According to this logic, Afghanistan could simply declare that it has fair trials – and we would extradite people.
René Boyke: As absurd as it sounds, that is exactly the line of thinking. The Federal Court of Justice refers to the so-called “mutual trust” in extradition proceedings. The Federal Constitutional Court has actually said that one must, in principle, have trust in the requesting state. But: If there are concrete indications that this trust is not justified, then one must not blindly rely on it. And this is precisely what the Federal Court of Justice failed to do.
Milena Preradovic: So that’s another serious flaw in the decision. What else have you discovered that makes you say: This is not right?
René Boyke: In my view, this decision even violates human dignity. Military analysts such as Colonel Reisner refer to the Ukrainian frontline deployment as a “meat grinder.” What does that mean? People are being thrown en masse to the front lines in the hope that sheer numbers will stop the enemy. Their survival rate is extremely low. Many die or are severely maimed before they even fire a shot. Such people become disposable material, objects in a war—reduced to their “use value.” This is a clear violation of human dignity. And that is my most serious accusation against the Federal Court of Justice.
Milena Preradovic: While I have you here – you worked at the Federal Office for Migration and Refugees for seven years. May I ask you a few practical questions?
René Boyke: Yes, of course.
Milena Preradovic: Why is it so difficult to deport rejected asylum seekers?
René Boyke: I have to slow you down a bit there: deportations are not the responsibility of the BAMF, but of the immigration authorities. The BAMF only decides on the asylum application: yes or no. But of course, you hear about a lot of things. A central problem is that many people enter the country without papers – without a passport, without proof of identity. Often, you don’t even know which country the person comes from. How are you supposed to deport them?
Milena Preradovic: And they just don’t say anything? Aren’t they required to provide any information?
René Boyke: No, there is no obligation to provide information in that sense. Many don’t say anything at all – or give a false country. Even if the country of origin is stated correctly, they may give false names or dates. Then the state says, “We don’t know them.” And if you have a country like Somalia, where registration sometimes only takes place years after birth, then it’s simply impossible to verify.
Milena Preradovic: But there are other obstacles, aren’t there?
René Boyke: Yes, many. For example, someone has committed serious crimes in Germany. You want to deport them. But in their country of origin – let’s say Iran – they face the death penalty. So they can’t be deported. Or they publicly insult the regime of their country of origin – for example, in front of the embassy. By doing so, they provoke persecution. That may not be enough for asylum, but deportation is then no longer possible.
Milena Preradovic: So the worst offenders often have the best chance of staying.
René Boyke: Yes, that’s exactly right.
Milena Preradovic: Is this done deliberately? Is it a trick?
René Boyke: Yes, such cases are known. The courts are also dealing with this. It is possible to deliberately put yourself in a situation where you have no grounds for protection under asylum law – but still cannot be deported.
Milena Preradovic: And all this in a country where the majority is in favor of deporting criminals. You punish them here – if at all – and still can’t get rid of them.
Is there any legal way to reduce these obstacles to deportation?
René Boyke: That’s very difficult. We come up against human dignity – and that is non-negotiable. And that’s a good thing. On the other hand, we must of course prevent this from being exploited. But finding the right balance is extremely complicated. There are no easy solutions here.
Milena Preradovic: And when you compare that to the Ukrainian case, you get the feeling that there are double standards at play.
René Boyke: Exactly. In the case of the Ukrainian, human dignity was suddenly no longer an issue – even though he was degraded to a mere object. And no, I’m not arguing that human dignity should be ignored in other cases.
On the contrary: there are many people who are justified in seeking protection. There is a lot of lying, yes – that’s almost the norm in asylum proceedings. But there are also many people who are coming here for good reason. And they must be protected.
Milena Preradovic: So in the end, everything stays the same. The SPD rejects Friedrich Merz’s proposals to turn people away at the borders – although Merz himself has already backtracked on this. That means: business as usual.
René Boyke: That’s what it boils down to, yes.
Milena Preradovic: Thank you very much, Mr. Boyke, for this insightful conversation—and also for the insight into your experiences at the BAMF. It was nice to have you here.
René Boyke: Thank you.
Milena Preradovic: Well, folks. It’s disturbing how quickly fundamental rights are devalued in an emergency. We saw this recently during the coronavirus pandemic – and now again: “There are more important things.” But if the only thing that protects us as citizens from an intrusive state is abolished by that very state – what is left?
I wish you all the best anyway. Don’t panic. See you soon!
Wahnsinn wie unser Asylrecht vergewaltigt wird und jeder hierbleiben darf und der Souverän dies mit Leib und Leben ausbaden muss
Einfache und naheliegende Lösung gäbe es sehr wohl: Nur mit (echten) Papieren einreisen lassen. Keine Einreisen über sichere Drittstaaten stehen sowieso bereits im Gesetz, müsste nur mal angewandt werden.
Aber solche Kommentare sind natürlich rechts-rechts-nazi. Wie bei allem, was den Plänen der Mächtigen im Wege stehen könnte.
Mich beschleicht das Gefühl, dass der Plan so aussieht, dass zwar Trump tatsächlich Frieden zwischen Ukraine und RU herbeiführt (die Bodenschätze hat er sich zuvor zugesichert), dafür aber dann ein Krieg zwischen RU und der EU vom Zaun gerissen wird, notfalls mittels Fals-Flag.
Siehe hierzu auch Tögels Aussagen zu den NATO-Planspielen, bei denen am Ende Europa immer dem Erdboden gleich gemacht wurde, nuklear oder auch konventionell, und vergleiche die damals geleakte DEAGEL-Liste.
Wie und bis wann kann man noch auswandern und was bringt das?
Die Enteignung findet jetzt unter Merz dann ja anscheinend wirklich statt. Staatsschulden sind Schulden, für die wir alle am Ende mit unserem privaten Besitz haften, ganz einfach, und genau das ist wahrscheinlich auch der Sinn, dann kann man uns nämlich alles wegnehmen bzw. muss es sogar.
Im Grunde wurde wieder bestätigt, dass wir eine Reichenherrschaft haben, die sich nur mit allerlei Krimskrams an Gesetzen etc. schmückt.
Diese Gesetze aber, wenn sie denn wirken soll, denn genau dafür sind sie ja da, wirkungslos werden bzw. sind.
Es ist also eine reine Showveranstaltung.
Die Frage die sich nebenbei stellt ist ja auch, ist das eher die letzten 2-3 Jahrzehnte durch die gemachte Systemstruktur entstanden, oder war es schon immer so?
Als dieses System einer Minderheit nach dem Zyklus der Zerstörung durch Krieg, logischerweise erstmal wieder Bombe lief, weil alles aufgebaut werden konnte/musste und die Leute ausgehungert nach allem, konsumiert haben wie die Weltmeister, waren alle Gesetze etc. ja nur auf dem Papier eine Augenweide, wie der neue Mercedes S-Klasse auf dem Hof.
Es ist also jeden Tag Sonnenschein und der Regenschirm als Schutz vor dem Regen, brauchte man nicht.
Als dann der Zenit erreicht und überschritten wurde und die Häuser der Leute voller Gerümpel war, die Werbung kaufe mehr und sei glücklicher, nicht mehr so recht funktionierte, die Kaputtmachwirtschaft dies alles nicht recht auffangen konnte, kamen so langsam die Regenwolken auf.
Mit der Zeit fing es dann systembedingt an zu regnen und alles war im Niedergang, weil das System selbst nicht mit der Zufriedenheit der Leute kompatibel ist. Wir müssen auf Teufel komm raus die Schuldzinsen des Staates bei den Privatbanken begleichen und Wachstum muss her, egal wie.
Dann kamen die Repressalien derer, die immer wieder auf die Bibel des Bundestages schwören, Schaden abzuwenden und uns alle ins Paradies zu führen.
Jetzt also war die große Stunde unserer ganzen Rechte, uns genau vor diesem übergriffigen Staat zu wehren.
Also auf zum Regenschirm, dafür ist er ja gedacht gewesen.
Gerade als wir ihn aufspannen wollen, entreißt man uns ihn.
Also genau die ganzen Grundgesetze und Grundrechte usw., die uns alle Abwehrrechte gegen kriminelles Handeln der angeblich uns treuergebenen Schutzbeauftragen ermöglichen sollen, das ist deren einziger Sinn und Zweck, sind null und nicht. Jetzt wo der Regen in Strömen auf uns herab prasselt, ist der gut gehütete Regenschirm verschwunden.
Na sowas…
Aber es geht ja noch weiter. Die die sich auf dies alles beziehen und auch aus einer normalen Denkweise heraus nein sagen, sind auch noch die Bösewichtige, die Rechten, der Feind.
Es braucht immer einen Feind und die Herrschenden, in allen ihren Aussagen und Handeln, tun immer so, als seien sie irgendwie über den Dingen.
Ist das schon mal jemaden aufgefallen.
Jede Anklage von denen, klingt immer erhaben, so als wissen sie alles, haben sowieso recht und sind grundsätzlich und umunstößlich die Guten und das Maß aller Dinge, das Alpha und das Omega Baby.. Also so eine Art Gott und sie dürfen dies und müssen uns für den Bösen schützen.
Was tun also?
Da es ja mit jedem Tag mehr Fortschritt gefährlicher auch immer gefährlicher wird, ist Zuschauen echt eine richtig blöde Idee.
Wenn mein Haus qualmt und so ganz langsam anfängt zu brennen, schaue ich dann zu, wenn ich doch nur eben die kleine Feuerstelle ausmachen muss?
Nein.. wir schauen zu wie es dort noch brennt, wie es hier zündelt. Es wird nichts getan, wir sitzen mitten drin und warten darauf, dass irgendjemand nun doch mal endlich dieses Feuer löscht… Jeder einzelne schaut zu wie sein Haus in Flammen aufgeht und wartet auf irgendeinen Erlöser.
Das wird echt richtig gut funktionieren.. Warten wir einfach noch eine Weile länger.
Ich habe vorhin erst mit der Fee im Wald gesprochen. Die hat mir versichert, dass der große Rat der Ältesten Feen über eine für uns erstklassige Lösung nachdenkt.. Also ist bald soweit.
Heute kaum zu glauben:
Als ich in den 1980ern den Kriegsdienst an der Waffe verweigert habe, tippten sich viele an die Stirn und versicherten mir, dass Deutschland doch eh nie wieder Krieg führen würde und dass man deshalb auch als Pazifist „zum Barras“ gehen könne.
Im Ernst – 1985 hatte man sich so an die deutsche Teilung gewöhnt, dass sich niemand vorstellen konnte, dass nur vier Jahre später die Mauer fallen und sich alles neu ordnen würde.
Es waren damals – jetzt kann ich es ja offen zugeben – nicht nur Gewissensgründe, die mich angetrieben haben, sondern ich hatte auch ein starkes Misstrauen gegenüber unseren Politikern und war nicht überzeugt davon, dass diese in meinem Interesse handeln.
Mit dem Gefühl lag ich richtig, wie inzwischen hoffentlich auch Andere erkannt haben.
Selensky z.B. hat gerade etwas Wichtiges über die Politik der USA gelernt…
Ich glaube nicht an die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und zwar aus mehreren Gründen:
Zum einen kann man mit den Handy-süchtigen Luschen, die wir heute großziehen, von denen jeder zweite schon nicht mehr die theoretische Führerscheinprüfung schafft, keinen Krieg führen. Die Hälfte unserer Jugendlichen würden sowieso als „untauglich“ eingestuft werden.
Zum anderen wollen die Mächtigen lieber eine Söldnerarmee, die für Geld tötet, denn das Ziel der Vaterlandsverteidigung gibt es in der geplanten gemeinsamen europäischen Armee gar nicht mehr! Vielmehr werden wir das sehen, was schon vor einigen Jahren ein Minister (Wirtschaftsminister Bangemann?) verkündete:
Die Deutschen müssten sich an die Idee gewöhnen, dass die Bundeswehr auch für wirtschaftliche Interessen kämpft. Deshalb muss Deutschland manchmal eben auch am Hindukusch verteidigt werden.
Eigentlich hätte es damals einen kollektiven Aufschrei geben müssen, aber die Presse ist korrupt und der Bürger unmündig und so schrie ich wieder einmal alleine. Dieser Punkt ist eigentlich der wichtigste: Wir müssen begreifen, dass alles, was man uns über den Zweiten Weltkrieg erzählt hat, gelogen war! Nicht moralische Gründe führten zur Zerstörung Deutschlands, sondern wirtschaftliche Gründe. Was die USA am Nationalsozialismus störte, war nicht das „National -„, sondern das – „sozialismus“! Die USA tun schon seit 100 Jahren nichts anderes, als sozialistische Bewegungen zu behindern oder zu zerstören – in der Außenpolitik genauso wie in der Innenpolitik.
Und glauben Sie nicht, liebe LeserInnen, dass Adolf Hitler der erste Diktator war, den eine Verleumdungskampagne traf:
Historiker haben herausgefunden, dass bereits unser Bild von Kaiser Nero (geb. ´37), wie es bislang war, eine einzige bösartige Lügengeschichte ist, die der kranken Phantasie eines einzigen Geschichtsschreibers entsprungen ist, von dem andere abgeschrieben haben. Eine Auswertung von einzelnen Quellen aus der Zeit – z.B. zahlreiche Graffiti, die von Legionären in den Sandstein geritzt wurden und deshalb heute noch lesbar sind – hat ergeben, dass Nero keineswegs ein gefürchteter Diktator gewesen ist, sondern ein beliebter Menschenfreund und Förderer der Künste. Als Rom brannte, befand er sich auf dem Lande, eilte aber schnell zurück, als er die Nachricht bekam. Auf dem Balkon gesungen hat er nicht, sondern die Rettungskräfte organisiert. Dass er Brandschneisen schlagen ließ, um die Ausbreitung des Feuers zu verhindern, wurde von dem fiesen Demagogen, dem wir bislang geglaubt haben, im Nachhinein als Beweis für seine Zerstörungswut umgedeutet.
Jeder Politiker, der es ehrlich meint und versucht, das zu erfüllen, was auch der Amtseid unserer Politiker vorgibt – den Nutzen seines Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden – wurde und wird als schlimmer „Diktator“ verleumdet und jedes korrupte Schwein, das ohne mit der Wimper zu zucken sein Volk an den Meistbietenden verkauft, wird als „Demokrat“ gefeiert.
Wer schon anno ´37 der Meistbietende war und es heute immer noch ist, finden Sie bitte selber heraus…
Das liegt natürlich am Prinzip einer Machtpyramide und die vor langer Zeit festgelegten Privilegien der Verteilung der Besitzverhältnisse und dies wird stetig weiter ausgeweitet und der Rest Niedergehalten, aktiv oder ganz einfach aus der Logik dieser Verhältnisse.
Die Geschichte ist mit dem heutigen Wissen und dem live Miterleben der Lügen, selbstverständlich ebenso nur eine Darstellung derer, die sie geschrieben haben, oder haben schreiben lassen.
@Olaf
…und manche sagen, dass es sich wegen der Ausdünnung des Mittelstandes noch nicht einmal mehr um eine Pyramide handelt, sondern eher um einen Obelisken, der auf einem Sockel steht…