„Der Crash kommt” – mit Florian Homm

9. Feb 20211 Kommentar

Trotz weltweiter Krise performen die Börsen gut. Die Ruhe vor dem Sturm? Ja, sagt der ehemalige Hedgefondsmanager und Milliardär Florian Homm. Der Börsenprofi glaubt, daß die Finanzmärkte über kurz oder lang crashen werden. Die normalen Bürger sind dann die großen Verlierer. Außerdem warnt Homm vor einer Enteignungswelle, die Privatvermögen verschlingen wird. Ein Gespräch über Gamestop, Börsenrebellen, Marktmanipulationen, den starken Staat und die fortschreitende Ungleichheit in Sachen Vermögen.

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1 Kommentar

  1. Georg Gärtner

    danke an Herrn Homm und Frau Preradovic für die fachkundigen und hilfreichen Informationen.
    Exkurs
    Quelle : Norbert Haering (Schreiben unter Wahrung des Datenschutzes)

    Es handelt sich hierbei um keinen Karnevalsscherz

    Polizeipräsidium Köln, ZA 12 Versammlungsrecht

    Sehr geehrter Herr,

    Ihre Anmeldung einer Versammlung für den 20.02.2021 habe ich erhalten.

    Kürzlich wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund eine Verlängerung des allgemeinen Lockdowns bis zum 15.02.2021 beschlossen, da eine wirkliche Verbesserung der Pandemielage bisher nicht erkennbar ist. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht bezüglich Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz keine Änderungen vor. Dies bedeutet, dass Versammlungen grundsätzlich möglich sind, solange der notwendige Mindestabstand eingehalten wird.

    Die Stadt Köln als Infektionsschutzbehörde kann über den notwendigen Abstand hinaus weitergehende Maßnahmen anordnen. Für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz war und ist dies in der Regel die Begrenzung der Teilnehmer und ein Aufzugsverbot. Bei der von Ihnen angemeldeten Versammlung „Schweigemarsch” hat die Stadt Köln in der Vergangenheit, angemeldet von einer anderen Person, die Durchführung eines Aufzugs untersagt und die Teilnehmerzahl begrenzt. Während des derzeitigen harten Lockdowns erfolgt seitens der Stadt auch regelmäßig eine Begrenzung auf eine Teilnehmerzahl von lediglich 10 Personen. Die derzeitige Coronaschutzverordnung gilt bis zum 15.02.2021. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Infektionsschutzbehörde auch über dieses Datum hinaus die Kompetenz besitzen wird, individuelle Maßnahmen anzuordnen. Dies geschieht jedoch frühestens dann, wenn auch eine Rechtsgrundlage vorliegt.

    Aufgrund der aktuellen Situation, vor allem im Hinblick auf die auch in Köln nachgewiesene Mutation des Virus, bitte ich Sie noch einmal über Ihr Ansinnen nachzudenken. Ihr Vorhaben könnte einen negativen Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen, der Ihrem Anliegen nicht dienlich wäre. Für außenstehende Personen ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sich einerseits das Land in einem Lockdown zur Minimierung der Kontakte befindet, andererseits jedoch zahlreiche Menschen zu Versammlungen zusammenkommen.

    Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie auf Rücksicht auf die allgemeine Situation und ein soziales Miteinander auf die Durchführung der Versammlung vorerst verzichten oder mit einer reduzierten Teilnehmerzahl von 10 Personen durchführen wollen. Andernfalls werde ich Ihre Versammlung der Stadt Köln zur eventuellen Anordnung weiterer Maßnahmen vorlegen. Von einem Aufzugsverbot kann nach derzeitigen Erkenntnissen ausgegangen werden.

    Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag

    Antworten

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